Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss
Teilnahmebedingungen (Stand 19.12.2015)
Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Kirnberglauf, am KidsCup und der ultraSPORTS Challenge in Tübingen, im Folgenden vereinfachend Kirnberglauf genannt.
Die aktuellen Teilnahmebedingungen mit dem Haftungsausschluss können als PDF hier abgerufen werden.
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Der Kirnberglauf in Tübingen wird nach den Internationalen Wettkampfregeln (IWR) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) unter Aufsicht des Württembergischen Leichtathletik-Verbandes veranstaltet. Veranstalter ist der TSV Lustnau 1888 e.V., Neuhaldenstr. 12, 72074 Tübingen und bei der ultraSPORTS Challenge in Kooperation mit der Firma ultraSPORTS, Tübinger Straße 47, 72127 Kusterdingen.
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Die Bedingungen können sich gelegentlich ändern. Sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmern. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, sind ohne weiteres Vertragsbestandteil.
§ 2 Teilnahmebedingungen, Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Sportgeräte, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind an der Veranstaltung nicht zugelassen. Speziell für die ultraSPORTS Challenge gilt: Der Teamcaptain, welcher das Team meldet, bestätigt, dass alle Teammitglieder mind. 16 Jahre alt sind oder zum Zeitpunkt der ultraSPORTS Challenge 16 Jahre alt sein werden. Für Teammitglieder unter 18 ist eine schriftliche Einverständniserklärung einer Erziehungsperson am Wettkampftag vorzulegen. Alle Teilnehmer sind sich im Klaren, dass die Teilnahme speziell an der ultraSPORTS Challenge körperlich anspruchsvoll und potenziell gefährlich ist und das Risiko von schweren Verletzungen bergen kann.
(2) Den Anweisungen des Veranstalters und seiner (entsprechend kenntlich gemachten) Helfer ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von den hierzu ermächtigten Helfern des Veranstalters abgegeben werden.
(3) Für die ultraSPORTS Challenge gilt die in der Ausschreibung genannte erforderliche Zusammensetzung des Teams.
(4) Zu jedem Wettbewerb kann es eine gesonderte Wettkampfbesprechung zur allgemeinen Durchführung und zu Sicherheitshinweisen am Wettkampftag im Vorfeld des Starts geben, entsprechende Informationen sind der Ausschreibung zu entnehmen. Gibt es eine Wettkampfbesprechung, ist die Teilnahme an dieser für alle Teilnehmer des Wettbewerbs verpflichtend. Bei Nichtteilnahme an der Wettkampfbesprechung behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmern die Starterlaubnis zu entziehen.
(5) Alle Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes sowie aller hierzu ergangenen Verordnungen insbesondere der Straßenverkehrsordnung finden hier Anwendung. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet sich, diese Regelungen zu beachten.
§ 3 Anmeldung, Teilnehmerbeitrag, Zahlungsbedingungen, Rückerstattung
(1) Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich per Onlineanmeldung über das offizielle Meldeportal erfolgen. Anmeldungen per Post, Fax oder E-Mail werden nicht angenommen.
(2) Die Voranmeldungen werden per einmaliger Einzugsermächtigung bezahlt. Meldungen ohne gleichzeitige Gutschrift des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen.
(3) Falls ein Teilnehmer schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat oder er eine Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht, behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmer zu disqualifizieren.
(4) Die Teilnahme ist im Allgemeinen nicht übertragbar; Startnummern sind im Allgemeinen nicht übertragbar. Ausgenommen sind Teilnehmer der ultraSPORTS Challenge, hier können im Einzelfall Teamzusammensetzungen vor der Veranstaltung geändert werden. Diese Änderungen sind dem Veranstalter frühzeitig schriftlich vom Teamcaptain, im folgenden Melder genannt, mitzuteilen. Der Melder stellt sicher, dass alle Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen gelesen haben und sich mit ihr einverstanden erklären.
(5) Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren bei Nichtantritt des Teilnehmers ist nicht möglich. Eine Übertragung des Startrechts auf das folgende Jahr ist nicht möglich.
6) Bei Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
(7) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und spätestes Anmeldedatum), welches entweder bereits in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die nach Überschreiten des Limits eingehen, werden nicht angenommen. Nachmeldungen am Veranstaltungstag sind in der Regel möglich, wenn die entsprechenden Teilnehmerlimits noch nicht erreicht wurden. Bei einer Nachmeldung ist auf eine frühzeitige Anreise am Lauftag zu achten. Details dazu finden sich in der aktuellen Ausschreibung.
§ 4 Haftungsausschluss
(1) In Fällen von höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen kann es Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung geben oder die Veranstaltung kann sogar komplett abgesagt werden. In diesen Fällen besteht keine Verpflichtung des Veranstalters zum Schadenersatz gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nur für grob fahrlässig und vorsätzlich von ihm verursachte Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf schuldhaften Verletzungen einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, sowie Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die vom Veranstalter bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten. Durch den Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Der Teilnehmer hat für einen entsprechenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz selbst zu tragen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragte Dritte im Fall der durch diese von dem Teilnehmer verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
(5) Jegliche Kosten, die bei der Inanspruchnahme von Rettungsdiensten und der gleichen anfallen, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Kirnberglauf willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnanschrift, ggf. Verein, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) durch den Veranstalter für die Zahlungsabwicklung, Organisation einschließlich der medizinischen Betreuung und Abwicklung der Veranstaltung ein (§§ 4a, 28 BundesdatenschutzG).
(2) Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu erstellenden Fotos und Filmaufnahmen können vom Veranstalter an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben werden. Der Teilnehmer willigt in die Veröffentlichung und Verbreitung solcher Fotos, Filmaufnahmen sowie Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten etc.) ohne Anspruch auf Vergütung ein.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. In diesem Rahmen willigt der Teilnehmer mit der Anmeldung auch in die Speicherung und Weitergabe der Daten ein.
(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Verein oder Herkunftsort, Startnummer und Ergebnis (Zeiten und je nach Wettbewerb auch Platzierungen) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten und die Veranstaltung betreffenden Medien (insbesondere Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Auch in diesem Umfang willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten ein.
§ 6 Zeitmessung, regelwidriges Verhalten
(1) Die Zeitmessung wird von der time2finish Gbr. durchgeführt.
(2) Die offiziell zugeteilte Startnummer darf nicht verändert werden, insbesondere darf auch nicht der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht. Bei Nichtbeachtung wird der Teilnehmer von der Wertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der in § 1 genannten Sportverbände sowie § 2Absatz 1 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.
(3) Für eine korrekte Zeitmessung hat der Teilnehmer die entsprechenden Hinweise in der Ausschreibung bzw. Hinweisen bei der Startnummernausgabe und entsprechende Lautsprecherdurchsagen am Veranstaltungstag zu beachten, ansonsten kann eine korrekte und vollständige Zeiterfassung nicht gewährleistet werden.
§ 7 Abschlussklausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.