Seite wählen

Deutschland ist ohne Bürokratie nicht denkbar: Gestern veröffentlichte das Landratsamt Tübingen, dass die Allgemeinverfügung vom Freitag wieder aufgehoben sei, es gelte allein die aktuelle CoronaVO des Landes sowie für uns die CoronaVO Sport.

Materiell ergeben sich für uns da keine Veränderungen, die Einschränkungen der Allgemeinverfügung sind jetzt Landesweit umgesetzt. Unterschiede gibt es allenfalls in der Klarstellung der Regelung für den privaten Bereich.

Wir bitten alle dringend, die Vorgaben umzusetzen, sowohl im Trainings- als auch im Wettkampfbetrieb, wo er denn noch stattfindet. Verstöße können für den Verein teuer werden, vor allem sollten wir verantwortungsbewusst und mit sinnvollem Maß handeln.

-Vorstand- TSV Lustnau 1888 e.V.

HIer finden Sie die ab 19. Oktober 2020 gültige Aktuelle Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg