Vorstand und Organe
Neben dem vertretungsberechtigten (BGB-) Vorstand leiten der Hauptausschuss (vertreten durch die Abteilungsleiter:innen) und
die Mitgliederversammlung die Geschicke des TSV Lustnaus.
Vorstand

Die Arbeit als Vereinsvorsitzender macht mir unglaublich Spaß. Die Hauptaufgabe sehe ich darin, die Arbeit in einem möglichst zufriedenen und produktiven Vorstand zu organisieren und weiterzuentwickeln.
Dabei geht es in erster Linie darum, die über 135-jährige Erfolgsgeschichte des TSV Lustnaus fortzusetzen. Ein Hauptthema ist der derzeitige Umbau des Sportgeländes in der Bismarckstraße.

Meine Aufgabe sehe ich darin, neben der Unterstützung des Vorsitzenden in seinen Tätigkeiten, den Verein mittel- und langfristig in einem engagierten Team voranzubringen.
In der Vereinsarbeit bin ich schon seit meiner Jugendzeit aktiv und möchte nun aktiv meinen Teil dazu beitragen, den Verein in den nächsten Jahren weiter voranzubringen.

Zahlen machen Spaß! Sowohl in meinem Beruf als auch hier beim TSV Lustnau.
Was kann es Schöneres geben, als seinen Beruf und Hobby zu kombinieren. Ich versuche, den Verein in ruhigen Gewässern zu halten und gleichzeitig die notwendigen Investitionen zu ermöglichen.
Fachvorstand
Die BGB-Vorstände können Personen entsprechend § 13 Abs. 8 der Satzung als Fachvorstand bestellen. Fachvorstände haben grundsätzlich keine Vertretungsbefugnis und keine Entscheidungskompetenzen. Bestellt sind folgende Fachvorstände:

Florian Braun
Fachvorstand Operatives Geschäft Finanzen

Stefan Kress
Fachvorstand Wirtschafter
Wir man unschwer erkennen kann, bin ich der „Festwart“! Anfang des Jahres 2024 übernahm ich das Amt des Fachvorstand Wirtschafter und bin insbesondere für Veranstaltungen des Gesamtvereins und für die TSV-Fanartikel verantwortlich.
Mir gefällt, dass beide Bereiche dazu beitragen, den Verein aktiv und lebendig zu halten. Außerdem beteilige ich mich sehr gerne mit den anderen Vorständen teamorientiert an der Vereinsarbeit.

Wilfried Raiser
Fachvorstand Zentrale Dienste
Motiviert durch mein und das Leben meiner Familie in Vereinen sowie die Leidenschaft zum Sport will ich meine Verwaltungserfahrung ehrenamtlich im Verein einbringen.
Zu meinen Aufgaben gehört insbesondere die Unterstützung der Vorstände bei strategischen, organisatorischen und vereinsrechtlichen Fragestellungen.

Bastian Fritz
Fachvorstand Digitalisierung, IT

Norbert Braun
Fachvorstand Technischer Leiter
Als gebürtiger Lustnauer fühle ich mich meinem Heimatverein stark verbunden.
Daher ist es mir ein großes Anliegen ein Auge darauf zu werfen, daß unser Vereinsheim sowie die dazugehörenden Einrichtungen und Sportstätten in gutem, ordnungsgemäßen Zustand sind, damit alle zufrieden ihrem geliebten Sport beim TSV nachgehen können.

N.N.
Fachvorstand Bau
Hauptausschuss
Der Hauptausschuss ist ein Organ des TSV und ist insbesondere die Kontrollinstanz im Verein. Er hat insbesondere die Aufgabe den BGB-Vorstand zu beraten und ihn durch die Ausübung von Zustimmungsrechten zu kontrollieren.
Dem Hauptausschuss gehören an:
- die Mitglieder des BGB-Vorstandes
- eine Vertretung jeder Abteilung
- die Fachvorstände und
- eine Vertretung des Jugendvorstands










Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist als das oberste Entscheidungsgremium des Vereins gesetzlich vorgeschrieben. Diese zwingende Vorgabe weist den Vereinsmitgliedern eine entscheidende Rolle für die demokratische Gestaltung und zur Sicherstellung einer effektiven Organisation des Vereins zu.
In der Mitgliederversammlung werden zentrale Entscheidungen getroffen. Dazu gehören Das Rechnungsergebnis, der Haushaltsplan und auch strategische Ziele.
Die Mitgliederversammlung hat die Aufgabe, den Vorstand zu wählen, zu entlasten oder gegebenenfalls abzuberufen. Dies stellt sicher, dass die Vereinsführung transparent und rechenschaftspflichtig gegenüber den Mitgliedern agiert.
Die Mitgliederversammlung bietet außerdem eine Plattform für den Informationsaustausch zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern. Hier können aktuelle Entwicklungen, Erfolge, Herausforderungen und zukünftige Pläne besprochen werden.
Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ermöglicht den Mitgliedern, sich aktiv in die Vereinsaktivitäten einzubringen, sich mit anderen Mitgliedern auszutauschen und ein starkes Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln.
Die Mitgliederversammlung hat das Recht, über Mitgliedsbeiträge und andere finanzielle Angelegenheiten zu entscheiden. Dies betrifft die Festlegung von Beiträgen, den Haushaltsplan und die Verwendung der finanziellen Ressourcen des Vereins.
Insgesamt ist die Mitgliederversammlung ein zentrales Instrument für die demokratische Teilhabe der Vereinsmitglieder, fördert die Transparenz und Rechenschaftspflicht, stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und ermöglicht eine effektive Organisation und Entwicklung des Vereins.
Entscheidungen, die in den Mitgliederversammlungen beschlossen wurden, können in den jeweiligen Protokollen nachgelesen werden.