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Unsere jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeiträge bestehen pro Mitglied aus zwei Komponenten, dem Vereins- und dem Abteilungsbeitrag.

  1. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag (Näheres § 7 Abs.1Satzung).
  2.  Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen und zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet (§ 8 Abs. 1 Satzung). Unter dem Begriff „Beiträge“ werden alle mitgliedschaftlichen Pflichten verstanden, die ein Mitglied des TSV zur Förderung des Vereinszwecks zu erfüllen hat.
  3. Die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beiträge werden jeweils zum 1. Januar für das laufende Jahr erhoben. ie Mitglieder sind zur Beitragszahlung per Bankeinzug verpflichtet

Vereinsbeitrag

Vereinsbeitrag

82,00 Euro für Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr
53,00 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
53,00 Euro für Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Studierende, Rentner*innen oder Pensionäre (Jeweils ist ein formloser Antrag mit einem entsprechenden Nachweis erforderlich.), passive Mitglieder

Vereinsbeitrag für Familien oder Lebensgemeinschaften

135,00 Euro für beide Eltern mit allen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, minus 15,00 Euro Beitragsermäßigung pro Kind oder Jugendlichem ab dem zweiten Vereinsbeitrag zahlenden Kind oder Jugendlichem (auf Antrag)

 

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Vereinsbeitrag für Familien oder Lebensgemeinschaften

EUR 135,00 für beide Eltern mit allen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
EUR  15,00 Beitragsermäßigung pro Kind oder Jugendlichem ab dem 2. Abteilungsbeitrag zahlenden Kind oder Jugendlichem (auf Antrag)

Beitragsbefreiung

  • Inhaber der Tübinger KreisBonusCard Junior sind vom Vereinsbeitrag befreit.
  • Reha-Sport-Teilnehmende mit einer ärztlichen “Verordnung Rehabilitationssport” sind vom Vereinsbeitrag befreit.
  • In begründeten Härtefällen kann der Vorstand den Vereinsbeitrag und auf Antrag der Abteilungsleitung den Abteilungsbeitrag einzelner Mitglieder ermäßigen oder auch ganz erlassen (§ 8 Abs. 6 Satzung).

Aufwandspauschalen

  • 5,00 Euro bei Neueintritt
  • 10,00 Euro für Rechnungsempfänger ohne Einzugsermächtigung
  • 10,00 Euro für Mahnungen
  • Kommt es durch Verursachung des Mitglieds zu einem Rückläufer im Lastschriften-Einzugsverfahren, werden die dem Verein hierdurch entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.

Zahlungsmodalitäten

  1. Der Vereinsbeitrag, die Abteilungsbeiträge und die finanzielle Ablöse von Dienstleitungen werden durch Einzugsermächtigung Anfang eines jeden Jahres per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Das Mitglied ist verpflichtet, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
  2. Kommt es durch Verursachung des Mitglieds zu einem Rückläufer im Lastschriften-Einzugsverfahren, werden die dem Verein hierdurch entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.
  3. Grundsätzlich werden keine Beitragsrechnungen erstellt. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. In diesen Fällen wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 10 Euro pro Rechnungsversand erhoben. Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung.
  4. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres auf das Konto des Vereins bei der KSK Tübingen
    BIC: SOLADES1TUB, IBAN: DE02 6415 0020 0000 0354 15. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 10 Euro zu zahlen. Eine Überweisung auf andere Vereinskonten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
  5. Rückständige Beiträge werden durch die Geschäftsstelle angemahnt; zusätzlich einer Mahngebühr in Höhe von 10 Euro pro Mahnung.
  6. Auf Antrag ist der BGB-Vorstand berechtigt, in Einzelfällen eine Beitragserleichterung zu gewähren. Das gleiche Recht hat die Abteilungsleitung hinsichtlich der Abteilungsbeiträge. (§ 8 Abs. 6 Satzung)

Sonstige Verpflichtungen

Die Mitglieder sind verpflichtet (§ 7 Abs. 6 Satzung), den Verein laufend über Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich bis spätestens zum 31.12. eines Jahres für das Folgejahr zu informieren. Dazu gehört insbesondere

  • die Mitteilung von Namens- und Anschriftenänderungen
  • die Änderung der Bankverbindung
  • Mitteilung von persönlichen Veränderungen wie z.B. Beendigung der Schulausbildung, des Studiums usw.)

Entsteht dem Verein dadurch ein Schaden, ist das Mitglied zum Ausgleich verpflichtet.

Der Vereinsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Beendigung der Mitgliedschaft ist in § 6 der Satzung geregelt.
Bei einer form- und fristgerecht eingereichten Austrittserklärung zum 30. Juni werden 50 % des Vereinsbeitrags erstattet.

Abteilungsbeiträge fallen zusätzlich zum Vereinsbeitrag an
Badminton-Abteilung

EUR 20,00

Basketball-Abteilung

EUR 50,00

Cheerleading-Abteilung

EUR 60,00

Fußballabteilung (Frauen-, Herren und Jugendfussball)

125,00 Euro für Erwachsene, Jugendliche, Kinder, Auszubildende, Studierende, Rentner*innen und Pensionäre   

Handball-Abteilung

EUR 9,00

Leichtathletik-Abteilung (LAV Stadtwerke Tübingen)

EUR 0,00

Bei Teilnahme an Trainingsangeboten der LAV Stadtwerke Tübingen e.V. ist zusätzlich zur Mitgliedschaft beim TSV Lustnau eine Mitgliedschaft im Förderverein der LAV notwendig. (https://lav-tuebingen.com/mitgliedschaft/)

Die LAV Stadtwerke Tübingen wird finanziert aus:

  • Beiträgen der Stammvereine (also des Post-SV, des SV03, der TSG, des TVD, des TSV Lustnau, des SV Pfrondorf und des TSVHagelloch). Dieser Beitrag richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder, die die Leichtathletik-Abteilung des jeweiligen Stammvereins hat bzw. nach dem Etat, der der jeweiligen Abteilung zur Verfügung steht
  • Beiträgen des Fördervereins LAV Tübingen e.V., in dem jeder Athlet der LAV Tübingen Mitglied sein muss
  • Geldern, die selbst erwirtschaftet sind, wie z.B. Weihnachtsmarkt, Bewirtungen bei Veranstaltungen, Erbelauf, externe Zuschüsse, Spenden, etc.
  • Sponsorenzuwendungen
Rehasport-Abteilung

36,00 Euro für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr

Roundnet-Abteilung

40,00 Euro für Erwachsene
25,00 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
25,00 Euro für Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Studierende, Rentner oder Pensionäre (Jeweils ist ein formloser Antrag mit einem entsprechenden Nachweis erforderlich.)

Für nach dem 30.06. eines Jahres Eingetretene wird in diesem Jahr der Beitrag um 50 Prozent ermäßigt.

Tennis-Abteilung

100,00 Euro für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
50,00 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
50,00 Euro für Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Studierende (Jeweils ist ein formloser Antrag mit einem entsprechenden Nachweis erforderlich.)
200,00 Euro für Familien- oder Lebensgemeinschaften mit allen Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
0,00 Euro für passive Mitglieder 

Nach dem 31. August eintretende Mitglieder müssen in diesem Jahr keinen Abteilungsbeitrag entrichten und es müssen auch keine Arbeitseinsatzzeiten abgeleistet werden. Die Mitgliedschaft im Verein ist Voraussetzung.

 Die zu erbringenden Dienstleistungen sind in der Abteilungsordnung sowie der Spiel- und Platzordnung geregelt.

 Alle Kinder und Jugendlichen müssen bitte zusätzlich das Formular Gesundheitliche Überwachung einreichen

Tischtennis-Abteilung

EUR 20,00

Turn-Abteilung

EUR 120,00 für Kinder und Jugendliche bis zum vollendenten 16. Lebensjahr
EUR 30,00 für Erwachsene