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Unsere jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeiträge bestehen pro Mitglied aus zwei Komponenten, dem Vereins- und dem Abteilungsbeitrag.

  1. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag (Näheres § 7 Abs.1Satzung).
  2.  Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen und zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet (§ 8 Abs. 1 Satzung). Unter dem Begriff „Beiträge“ werden alle mitgliedschaftlichen Pflichten verstanden, die ein Mitglied des TSV zur Förderung des Vereinszwecks zu erfüllen hat.
  3. Die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beiträge werden jeweils zum 1. Januar für das laufende Jahr erhoben.

Vereinsbeitrag

EUR 82,00 für Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr
EUR 53,00 für Kinder, Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
EUR 53,00 für Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Studierende, Rentner oder Pensionäre (Jeweils ist ein formloser Antrag mit einem entsprechenden Nachweis erforderlich.), passive Mitglieder

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei

Vereinsbeitrag für Familien oder Lebensgemeinschaften

EUR 135,00 für beide Eltern mit allen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
EUR  15,00 Beitragsermäßigung pro Kind oder Jugendlichem ab dem 2. Abteilungsbeitrag zahlenden Kind oder Jugendlichem (auf Antrag)

Beitragsbefreiung

  • Inhaber der Tübinger KreisBonusCard sind vom Vereinsbeitrag befreit.
  • Reha-Sport-Teilnehmende mit einer ärztlichen “Verordnung Rehabilitationssport” sind vom Vereinsbeitrag befreit.
  • In begründeten Härtefällen kann der Vorstand den Vereinsbeitrag und auf Antrag der Abteilungsleitung den Abteilungsbeitrag einzelner Mitglieder ermäßigen oder auch ganz erlassen (§ 8 Abs. 6 Satzung).

Aufwandspauschalen

  • 5,00 Euro bei Neueintritt
  • 10,00 Euro für Rechnungsempfänger ohne Einzugsermächtigung
  • 10,00 Euro für Mahnungen
  • Kommt es durch Verursachung des Mitglieds zu einem Rückläufer im Lastschriften-Einzugsverfahren, werden die dem Verein hierdurch entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.

Zahlungsmodalitäten

  1. Der Vereinsbeitrag, die Abteilungsbeiträge und die finanzielle Ablöse von Dienstleitungen werden durch Einzugsermächtigung Anfang eines jeden Jahres per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Das Mitglied ist verpflichtet, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
  2. Kommt es durch Verursachung des Mitglieds zu einem Rückläufer im Lastschriften-Einzugsverfahren, werden die dem Verein hierdurch entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.
  3. Grundsätzlich werden keine Beitragsrechnungen erstellt. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. In diesen Fällen wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 10 Euro pro Rechnungsversand erhoben. Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung.
  4. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres auf das Konto des Vereins BIG: SOLADES1TUB, IBAN: DE02641500000035415. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 10 Euro zu zahlen. Eine Überweisung auf andere Vereinskonten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
  5. Rückständige Beiträge werden durch die Geschäftsstelle angemahnt; zusätzlich einer Mahngebühr in Höhe von 10 Euro pro Mahnung.
  6. Auf Antrag ist der Vorstand berechtigt, in Einzelfällen eine Beitragserleichterung zu gewähren. Das gleiche Recht hat die Abteilungsleitung hinsichtlich der Abteilungsbeiträge. (§ 8 Abs. 6 Satzung)

Sonstige Verpflichtungen

Die Mitglieder sind verpflichtet (§ 7 Abs. 5 Satzung), den Verein laufend über Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich bis spätestens zum 31.12. eines Jahres für das Folgejahr zu informieren. Dazu gehört insbesondere
die Mitteilung von Namens- und Anschriftenänderungen,
die Änderung der Bankverbindung bei der Teilnahme an Einzugsverfahren,
Mitteilung von persönlichen Veränderungen wie z.B. Beendigung der Schulausbildung, des Studiums usw.).
Entsteht dem Verein dadurch ein Schaden, ist das Mitglied zum Ausgleich verpflichtet.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Beendigung der Mitgliedschaft ist in § 6 der Satzung geregelt.
Bei einer form- und fristgerecht eingereichten Austrittserklärung zum 30. Juni werden 50 % des Vereinsbeitrags erstattet.

Abteilungsbeiträge fallen zusätzlich zum Vereinsbeitrag an
Badminton-Abteilung

EUR 20,00

Fußballabteilung (Frauen-, Herren und Jugendfussball)

EUR 65,00

Handball-Abteilung

EUR 9,00

Leichtathletik-Abteilung (LAV Stadtwerke Tübingen)

EUR 0,00

Bei Teilnahme an Trainingsangeboten der LAV Stadtwerke Tübingen e.V. ist zusätzlich zur Mitgliedschaft beim TSV Lustnau eine Mitgliedschaft im Förderverein der LAV notwendig. (https://lav-tuebingen.com/mitgliedschaft/)

Die LAV Stadtwerke Tübingen wird finanziert aus:

  • Beiträgen der Stammvereine (also des Post-SV, des SV03, der TSG, des TVD, des TSV Lustnau, des SV Pfrondorf und des TSVHagelloch). Dieser Beitrag richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder, die die Leichtathletik-Abteilung des jeweiligen Stammvereins hat bzw. nach dem Etat, der der jeweiligen Abteilung zur Verfügung steht
  • Beiträgen des Fördervereins LAV Tübingen e.V., in dem jeder Athlet der LAV Tübingen Mitglied sein muss
  • Geldern, die selbst erwirtschaftet sind, wie z.B. Weihnachtsmarkt, Bewirtungen bei Veranstaltungen, Erbelauf, externe Zuschüsse, Spenden, etc.
  • Sponsorenzuwendungen
Rehasport-Abteilung

EUR 48,00

EUR 25,00 zzgl. ärztliche „Verordung Rehabilitationssport“

Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Personen. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht notwendige Voraussetzung für die Abrechnung mit den Kassen, bei längerer Teilnahme jedoch vom Verein gewünscht.

Roundnet-Abteilung

40,00 Euro für Erwachsene
25,00 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
25,00 Euro für Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Studierende, Rentner oder Pensionäre (Jeweils ist ein formloser Antrag mit einem entsprechenden Nachweis erforderlich.)

Für nach dem 30.06. eines Jahres Eingetretene wird in diesem Jahr der Beitrag um 50 Prozent ermäßigt.

Tennis-Abteilung

80,00 Euro für Erwachsene
40,00 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
40,00 Euro für Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Studierende (Jeweils ist ein formloser Antrag mit einementsprechenden Nachweis erforderlich.)

Die zu erbringenden Dienstleistungen sind in der Abteilungsordnung sowie der Spiel- und Platzordnung geregelt.

Die Mitglieder des TSV sind nach § 8 der Satzung des TSV zur Entrichtung des Vereinsbeitrags und der Aufnahmegebühr sowie des Abteilungsbeitrags und aufgrund eines Beschlusses der Abteilungsversammlung zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet.
Alle aktiven Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr müssen zu Ihrem Abteilungsbeitrag vier Arbeitsstunden im jeweiligen Beitrittsjahr leisten oder können nicht geleistete Arbeitsstunden monetär durch 26 EUR/Std. ablösen.

Zum Arbeitseinsatz können Sie sich problemlos über das eBuSy-Buchungssystem online anmelden. Eine Übernahme ins nächste Jahr ist nicht möglich.

Nach dem 31. August eintretende Mitglieder müssen in diesem Jahr keinen Abteilungsbeitrag entrichten und es müssen in diesem Jahr auch keine Arbeitseinsatzzeiten abgeleistet werden. Die Mitgliedschaft im Hauptverein ist Voraussetzung. Eine Erstattung des Abteilungsbeitrages erfolgt nach der Beitragsordnung des TSV.

Weitere Gebühren finden Sie in der Abteilungsordnung aufgeführt.

Alle Kinder und Jugendlichen müssen bitte zusätzlich das Formular Gesundheitliche Überwachung einreichen.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unsere Ansprechpartner wenden. Sie erreichen unsere Mitgliederverwalterin Sandra Müller-Marek per Mail unter sandra.mueller-marek@tsvlustnau.de.

Tischtennis-Abteilung

EUR 20,00

Turn-Abteilung

EUR 70,00 für Kinder und Jugendliche bis zum vollendenten 16. Lebensjahr
EUR 20,00 für Erwachsene