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Am 17. Februar fand das Gespräch mit dem TSV Lustnau und Vertretern der Stadt Tübingen (Baurechtsamt, Stadtplanungsamt, Fachabteilung Schule & Sport) statt.

Nach Vorstellung der vorbereiteten Unterlagen kam seitens des Baurechtsamts sehr zügig eine positive Rückmeldung: Herr Beier vom Baurechtsamt bestätigte, dass der Bau der Toilettenanlage, der Umkleidekabinen sowie der Tennishalle mit Nebenräumen auf der Fläche neben dem Sportheim grundsätzlich möglich und genehmigungsfähig erscheint. Eine alternative Realisierung der Tennishalle auf der Erweiterungsfläche Ost wurde abgelehnt.

Hinsichtlich alternativer Nutzungen der Erweiterungsfläche gab es ebenfalls eine wichtige Aussage: Aus Sicht des Baurechts spricht nichts gegen den Bau eines Tennisplatzes (evtl. Ganzjahresplatz) sowie von zwei Padelplätzen, da die betreffenden Flächen im Flächennutzungsplan als Sportflächen ausgewiesen sind. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass wir uns im Hochwasser- bzw. Wasserschutzgebiet befinden und ggf. zusätzliche Anforderungen zu erfüllen sind.

Das Gespräch verlief insgesamt bemerkenswert offen und lösungsorientiert. Besonders positiv ist, dass wir nun eine klare Arbeitsrichtung haben.

Im März erfolgt die Erarbeitung des Themen- und Zeitplans 2026 zur Vorbereitung des Baugesuchs. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Erarbeitung der Finanzierungskonzepte. Sollten für 2027 städtische Fördermittel beantragt werden, muss eine detaillierte und belastbare Finanzierung spätestens bis Juni 2026 vorliegen.

Es stimmt optimistisch, dass wir nun auf einer klaren und konstruktiven Grundlage weiterarbeiten können.