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Gestern wurde die neue Sportstättenverordnung des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg veröffentlicht.

Ab sofort ist in Gruppen von jeweils 20 Personen alles erlaubt. Darüber hinaus wurden die bisherigen Ver- und Gebote in Empfehlungen umgewandelt. Auch Sportwettkämpfe mit vorläufig bis zu 100 Zuschauern sind wieder erlaubt. Gastronomische Angebote (Kiosk, Pavillon) dürfen wieder (allerdings unter den Einschränkungen der allgemeinen Verordnung) von den Besuchern der Sportstätten genutzt werden. Duschen dürfen wieder geöffnet werden, wobei die Duschräumen immer nur von einer begrenzten Anzahl Personen betreten werden. Für den TSV Lustnau bedeutet das, dass bald wieder ein einigermaßen normaler Sportbetrieb stattfinden kann.

Allerdings sind die allgemeinen  Empfehlungen der Corona-Verordnungen zu Abstand und Hygiene immer noch sinnvoll.

HIer finden Sie die ab 01 Juli .2020 gültige Sportstättenverordnung.