Seite wählen

Früher sagte man „Zuständigkeiten des Vorstandes“, heute nennen wir es „Ehrenamtsmanagement“. Die heutige Zeit erfordert und verlangt ein Umdenken: weg von „der Stelle“, die besetzt werden soll, hin zu dem Menschen, der sich engagieren möchte.

Mit der Zuständigkeitsordnung lösen wir beim TSV die Begrenzung der Aufgaben und deren Erledigung auf den Vorstand auf. Deshalb haben wir in der neuen Satzung auch die Möglichkeiten vorgesehen Fachvorstände zu benennen. Unser Streben und unser Ziel ist es, viele im Verein für ein freiwilliges Engagement zu begeistern und deren Kompetenzen in die Arbeit des Vorstands einzubeziehen.

Außerdem ist es wichtig, dass den Mitgliedern, insbesondere allen im Verein Tätigen, den Mitgliedern der Abteilungsausschüsse und dem Vorstand die Aufgaben im Verein bewusstwerden; angefangen bei den Aufgaben, die jedes Vorstandsmitglied zu bewältigen hat, bis hin zu vielen anderen Aufgaben, die im Bereich der Vorstandschaft anfallen.

Diese Zuständigkeitsordnung legt die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse innerhalb der Vorstandschaft des TSV fest und regelt, wer für bestimmte Entscheidungen, Prozesse oder Aufgabenbereiche zuständig ist.

  • Die ZO schafft klare Strukturen und definiert die Verantwortlichkeiten. Dadurch können Entscheidungen schneller getroffen werden
  • Die ZO weist die Verantwortlichkeit den einzelnen BGB-Vorstände zu.
  • Die ZO legt offen, wer für welche Aufgaben zuständig und verantwortlich ist.
  • Die ZO ermöglicht die Delegation von Befugnissen an diejenigen, die über die entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen. Dadurch wird die Effizienz gesteigert und die Hierarchie klarer definiert.

Fachvorstand „Zentrale Dienste“
Wilfried Raiser