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Angesichts der dynamischen Entwicklung bei der Verbreitung des Corona-Virus hat der TSV Lustnau beschlossen, den Trainings- und Spielbetrieb ab sofort bis zunächst 31.03.2020 einzustellen. Diese Regelung gilt in allen Abteilungen und soll die Verbreitung des Virus verhindern. Die Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Vor allem schon deshalb, da ein konkreter Verdachtsfall bisher nicht aufgetreten ist. Die momentane rasante Ausweitung des Virus haben aber in der Abwägung zu diesem Schritt geführt. Die Entscheidung schließt sich auch an der Empfehlung des WLSB an, der bereits ebenfalls sämtliche Veranstaltungen abgesagt hat.

Im Fußballbereich hat der WFV bereits reagiert und den Spielbetrieb in sämtlichen Altersklassen eingestellt. In der Erklärung heißt es:
„Unabhängig von behördlichen Vorgaben tragen wir damit der aktuellen Entwicklung Rechnung und werden unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht. Damit haben unsere Spielerinnen und Spieler, aber auch die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurzfristig Klarheit und können entsprechend planen“, erklärt Matthias Schöck, Präsident des wfv. Im Laufe des heutigen Tages haben vermehrt Ortspolizeibehörden Allgemeinverfügungen erlassen, die eine Aufrechterhaltung des Spielbetriebs zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr vertretbar erscheinen lassen. „Wir wollen mit dieser Entscheidung auch unsere Vereinsvertreter und ehrenamtlichen Mitarbeiter entlasten und ihnen ein Stück weit die Verantwortung abnehmen“, ergänzt wfv-Hauptgeschäftsführer Frank Thumm.

Auch der Tennisverband /WTB) hat den Spielbetrieb und alle anderen Veranstaltungen bis zum 31.3. eingestellt.

Im Turn- und Tischtennisbereich haben die Verbände eine Unterbrechung des Spielbetriebs bis zum 17.4.2020 beschlossen.

In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Spitzenverbände und auf der Grundlage der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 16. März 2020 hat der Vorstand des Württembergischen Leichtathletik Verband (WLV) folgenden Beschluss gefasst: Zunächst befristet bis zum Außerkrafttreten dieser Verordnung (derzeit 15. Juni 2020) werden sämtliche Veranstaltungen des WLV ausgesetzt. Im Einzelnen betrifft dies für den Verband und seine Kreise sämtliche Wettkampfveranstaltungen (auch Laufveranstaltungen).

Auch für uns hat der Schutz und die Gesundheit aller Mitglieder und ehrenamtlich Tätigen oberste Priorität. Zudem halten wir es auch für unsere gesellschaftliche Aufgabe dazu beizutragen, dass durch unser Verhalten Ansteckungsrisiken und -wege auf das Möglichste reduziert werden.

Wir sollten gegenwärtig alle in unserem kompletten Alltag darauf achten!
Wir werden den Verlauf weiter intensiv beobachten und sorgfältig prüfen, inwieweit eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs möglich ist.
Euer Vorstand